Die Arbeitgeberverbände begrüßen zwar grundsätzlich das dritte Maßnahmenpaket zur Entlastung von hohen Energiekosten und zur Stärkung der Einkommen, das die Bundesregierung am Wochenende beschlossen hat. „Dennoch bleibt das Paket aus Sicht der Wirtschaft hinter den Erwartungen zurück“, kritisiert Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände. Das Paket enthalte kaum Erleichterungen für Betriebe, die ad-hoc griffen. Statt unverzüglich wirkender Entlastungen würden lediglich weitere Belastungen vermieden. Vor allem aber sei das angekündigte Entlastungsvolumen eine Mogelpackung. „In den 65 Milliarden Euro sind auch ausgesetzte Erhöhungen wie die Anhebung der CO2-Abgabe und der Ausgleich der kalten Progression miteingepreist. Es handelt sich dabei also mitnichten um eine reale Entlastung, sondern lediglich um den Wegfall weiterer Belastungen“, so Schmidt.
Unklar bleibe auch, ob die Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende zur Entlastung wird oder lediglich den Status Quo fortschreibt. „Um eine Erleichterung für die Betriebe darzustellen, muss der Staat die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten, wie es auch in den Anfangszeiten der Corona-Pandemie der Fall gewesen ist“, sagt Schmidt.
Bürokratie bremst schnelle Entlastung aus
Zudem lasse das neue Paket Nachbesserungen bei den Erleichterungen für energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht an ihre Kunden weitergeben können, vermissen. Für jene Betriebe hatte der Bund bereits im Juli ein Unterstützungsprogramm aufgelegt, das allerdings mit hohem bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verbunden ist. „Zahlreiche unserer Unternehmen berichten, dass es Wochen dauere, bis die Anträge gestellt und Hilfen bewilligt sind. Und oft decken diese schlussendlich nur zehn bis 20 Prozent der tatsächlichen Energiekosten“, sagt Schmidt. Ob das nun im dritten Paket angekündigte Programm tatsächlich eine Erleichterung für energieintensive Unternehmen bereithält, werde also davon abhängen, ob es gelingt, bürokratische Hürden abzubauen und bei der Vergabe der Unterstützung weniger restriktiv vorzugehen.
„In vielen Punkten folgt das neue Entlastungspaket wieder dem Gießkannenprinzip“, bilanziert Schmidt. Vieles bleibe im Ungefähren. „Statt Unterstützungsleistungen in Aussicht zu stellen, die mit komplizierten Antragsverfahren verbunden sind, wären unmittelbar wirkende steuerliche Erleichterungen als Sofortmaßnahmen sinnvoller gewesen“, sagt Schmidt. Beispiele dafür seien die längst überfällige Senkung der Energiesteuern auf EU-Mindestmaß, Erleichterungen bei steuerlichen Abschreibungen und die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags.
Sonderzahlungen helfen bei Tarifverhandlungen
Positiv hervorzuheben ist dagegen die Ankündigung, Sonderzahlungen von bis zu 3000 Euro der Unternehmen an ihre Beschäftigten von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Diese staatliche Unterstützung könne ein wichtiges Instrument bei den anstehenden Tarifverhandlungen sein, etwa in der Metall- und Elektroindustrie.